Es gibt zehn Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Sie werden von der Krankenkasse bezahlt, vom Kinderarzt durchgeführt und sollen helfen, frühzeitige Fehlentwicklungen und Erkrankungen beim Nachwuchs aufzudecken. Hier bekommen sie einen Überblick darüber, was jeweils untersucht wird und was ihr Kind zu diesem Zeitpunkt können sollte.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung; Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte; Techniker Krankenkasse
U 1 - Nach der Geburt
Die erste Vorsorgeuntersuchung findet unmittelbar nach der Geburt statt. Untersucht werden alle lebenswichtigen Funktionen des Neugeborenen: Atmung, Herz, Kreislauf, Muskelspannung, Puls und Reflexe. Zudem wird auf Missbildungen geachtet. Das Baby wird zum ersten Mal gewogen und gemessen - fortan bei jeder Vorsorgeuntersuchung. Es bekommt Vitamin-K-Tropfen zur Vorbeugung innerer Blutungen. Außerdem wird zur Früherkennung von Stoffwechselstörungen Blut abgenommen. Möglich ist das auch noch bei der U 2.
U 2 - Dritter bis zehnter Lebenstag
Oft findet auch diese Untersuchung noch im Krankenhaus statt. Das Baby bekommt ein zweites Mal Vitamin-K-Tropfen. Zudem klärt der Kinderarzt die Eltern über das Thema Rachitis-Vorsorge auf und verschreibt Vitamin D, das bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gegeben werden soll. Organe, Geschlechtsteile, Haut und Knochen werden untersucht und die Verdauungstätigkeit sowie Reflexe des Nervensystems überprüft.
U 2 - Infos zum Kindstod und Allergievorbeugung
Die Eltern werden schon jetzt über die Fluoridversorgung zur Härtung des Zahnschmelzes ihres Sprosses informiert. Auf dem Informationsprogramm stehen zudem Infos zum plötzlichen Kindstod und Maßnahmen dagegen sowie der Allergievorbeugung und möglichen Impfungen.
U 3 - Vierte bis fünfte Lebenswoche
Hier geht es dem Kinderarzt nach eingehender körperlicher Untersuchung um das Hörvermögen und Augenreaktionen. Dazu wird er den Eltern einige Fragen stellen und das Baby selbst daraufhin ansehen. Zum letzten Mal werden Vitamin-K-Tropfen verabreicht. Um eine Fehlbildung des Hüftgelenks auszuschließen, wird jetzt ein Hüftultraschall gemacht. Kinderärzte, die kein eigenes Ultraschallgerät in der Praxis haben, überweisen dafür zum Kinderkrankenhaus oder zum Facharzt. Das Kind sollte jetzt rund 150 Gramm in der Woche zunehmen.
U 4 - Dritter bis vierter Lebensmonat
Der Arzt untersucht Organe und Geschlechtsteile des Kindes. Ein Augenmerk gilt zudem der Knochenlücke auf dem Kopf des Kindes (Fontanelle). Diese muss groß genug sein, damit ausreichend Platz für das weitere Wachstum der Schädelplatten ist. Er schaut auf das Bewegungsverhalten des Babys: Kann es seinen Kopf schon alleine halten? Folgt das Kind mit seinem Kopf der Stimme, wenn man mit ihm spricht und den Standort wechselt?
U 4 - Impfung und Beratung
Die erste Kombinationsimpfung steht an: Gegen Diphterie, Tetanus, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B, Hirnhaut- und Kehlkopfentzündung sowie Pneumokokken. Seit August 2013 empfiehlt die STIKO zudem eine Impfung gegen Rotaviren.
Ein zweiter Impftermin wird zum Ende des dritten Lebensmonats vereinbart. Sprechen wird der Kinderarzt zudem über das Essverhalten des Babys, Schwierigkeiten beim Füttern oder Verdauungsprobleme des Kindes. Thema wird auch das Schlafverhalten des neuen Erdenbürgers sein. Hat das Kind Krampfanfälle, Schluckstörungen oder erbricht es? Wie sieht
der Stuhl des Kindes aus?
U 5 - Sechster bis siebter Lebensmonat
Das Baby wird immer quirliger. Den Kinderarzt interessiert jetzt vor allem die Beweglichkeit des Kindes, seine körperliche Entwicklung und seine Körperbeherrschung. Lacht es laut? Reagiert es auf Geräusche wie das Klingeln des Telefons? Hält es Blickkontakt? Dreht es sich aktiv in die Seiten- oder Bauchlage? Das Kind sollte sich in Bauchlage auf seinen Armen abstützen können und sich hochziehen, wenn man es an zwei Fingern festhält. Außerdem sollte es in Sitzposition sein Köpfchen gut halten können und gezielt nach Gegenständen greifen.
U 5 - Beratung zur Ernährung
Viele Eltern beginnen nun die Umstellung auf feste Nahrung - sprich Breinahrung. Auch hier berät der Arzt, wie man am besten vorgeht, welche Mahlzeit als erste ersetzt werden sollte, wie es mit der Mund- und Zahnhygiene steht und welche Ernährung die vielleicht langsam wachsenden Beißerchen schont. Möglich ist jetzt eine weitere Teilimpfung.
U 6 - Zehnter bis zwölfter Lebensmonat
Im Fokus dieser Untersuchung steht die Beweglichkeit und Motorik des Kindes. Kann es stehen? Robbt oder krabbelt es? Kann das Kind mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen oder sogar schon alleine stehen und sich dabei festhalten? Brabbelt es schon Silbenverdoppelungen wie "dada"? Hält es Blickkontakt? Der Arzt wird zudem danach fragen, ob es auf leise Geräusche reagiert.
U 6 - Folgende Impfungen stehen an
Zudem steht nun die vierte Teilimpfung an. Gegen Ende des 12. Lebensmonats ist die erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken möglich. Ebenso auch eine einmalige Impfung gegen Meningokokken. Die Abstände zwischen den Vorsorgeuntersuchungen werden größer. Ab jetzt sieht der Kinderarzt den Sprössling einmal innerhalb eines Lebensjahres zur Vorsorgeuntersuchung.
U 7 - 21. bis 24. Lebensmonat
Jetzt steht vor allem die die geistige Entwicklung im Vordergrund. Kann das Kind Zwei-Wort Sätze zu bilden - zum Beispiel "Lea essen"? Kann das Kind bekannte Gegenstände benennen und einfache Aufforderungen verstehen? Das Kleinkind sollte die so genannte „10-Wort-Schwelle“ erreicht haben. Kann es frei Gehen, und die Treppe hochsteigen? Außerdem kontrolliert der Kinder- und Jugendarzt bei der Zweijahres-Untersuchung die Milchzähne und holt wenn nötig versäumte Impfungen nach.
U 7a - Um das dritte Lebensjahr herum
Diese Untersuchung steht zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat an. Sie wurde 2008 als Früherkennung für das Kindergartenalter zwischen geschoben. Bei dieser Untersuchung geht es darum allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher zu erkennen und rechtzeitig behandeln zu können. Spricht das Kind Sätze mit drei bis fünf Wörtern? Hat es ein altersgemäßes Sprachverständnis, das heißt: Kann es die Körperteile zeigen, nach denen es gefragt wird?
U 8 - Um das vierte Lebensjahr
Zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat steht der nächste Besuch beim Kinderarzt an. Das Kind wird von Kopf bis Fuß untersucht. Fragen wird der Arzt nach der Funktionstüchtigkeit der Organe. - Gibt es Probleme bei der Harnentleerung? Wie steht es um das Hör- und Sehvermögen und vor allem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung des Kindes? Bildet der Spross "Ich-Sätze"? Gibt es Aussprachstörungen, Stottern es oder spricht es unverständlich?
U 8 - Therapeutische Möglichkeiten
Der Arzt beurteilt die geistige Reife des Kindes und informiert sich bei den Eltern über sein soziales Verhalten. Ist motorisch auffällig? Spielt es unkonzentriert? Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klärt der Kinder- und Jugendarzt die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Bei der U 8 wird außerdem der Blutdruck gemessen und der Urin untersucht.
U 9 - Um das fünfte Lebensjahr
Zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat steht die letzte jährliche Untersuchung im Block der zehn Untersuchungen an, die die Krankenkassen als Vorsorgemaßnahmen in der Kindheit bezahlen. Dabei wird erneut der Urin analysiert und der Blutdruck gemessen. Neben den allgemeinen Untersuchungen der Organfunktionen werden besonders das Seh- und Hörvermögen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung in den Blick genommen. Geschaut wird zudem nach der Köperhaltung, der Fußstellung und der geistigen, seelischen und sozialen Entwicklung.
U 9 - Gespräch über die Schulreife
Der Kinderarzt macht sich ein Bild vom Sprachvermögen, Sozialverhalten und der Intelligenz des Kindes. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klärt er die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Er äußert sich außerdem zu der zu erwartenden Schulreife des Kindes und erinnert an die Auffrischungsimpfung vor der Einschulung.
U 10 und U 11 - Kasse zahlt sie nicht
Mit den Untersuchungen U 1 bis U 9 ist das Vorsorgeprogramm, das die Krankenkassen bezahlen, abgeschlossen. Allerdings gibt es mit der U 10 (im Alter zwischen sieben und acht Jahren) und U 11 (im Alter zwischen neun und zehn Jahren) zwei weitere Früherkennungs-Untersuchungen, die allerdings nicht von allen Kassen übernommen werden. Sie sollten also vor dem Besuch beim Kinderarzt mit Ihrer Kasse sprechen und die Frage der Kostenübernahme klären.
U 10 und U 11 - Das wird untersucht
Bei den beiden Untersuchungen geht es vor allem um die Früherkennung von Lese- und Rechtschreibeschwächen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien. Mögliche Themen können auch Medienberatung, Ernährung oder der Umgang mit Suchtmitteln sein.